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    Prepaid-Handys: Das ändert sich ab 1. Juli

    Laura LangerLaura Langer
    Juni 29, 2017

    ARAG Experten über eine aktuelle Gesetzesänderung

    Prepaid-Handys: Das ändert sich ab 1. Juli

    Wer die Kosten für sein Mobiltelefon genau im Auge behalten wollte oder ein preiswertes Zweithandy benötigte, hat bisher zum Prepaid-Handy gegriffen. Das konnte man ganz einfach im Supermarkt in den Einkaufswagen legen oder im Versandhandel bestellen. Leider wurden solche Handys – auch Wegwerfhandys genannt – häufig von Verbrechern und Terroristen missbraucht, um anonym kommunizieren zu können. Deshalb ist laut ARAG Experten ab dem 01. Juli 2017 Schluss damit und Verbraucher müssen sich erst einmal identifizieren, um eine Prepaid-Karte zu kaufen.

    SIM-Karten nur mit Identitätsnachweis
    Der Gesetzgeber hat die Abgabe-Richtlinien zur Prepaid-SIM ab dem 1. Juli 2017 verschärft. Die bisherigen Pflichtangaben wie Adresse, Geburtsdatum und Nach- sowie Vorname reichen dann nicht mehr. Wer in Deutschland eine SIM-Karte auf Guthabenbasis kaufen möchte, muss sich für die Aktivierung der Karte ausweisen. Das genaue Verfahren kann je nach Anbieter variieren. Käufer müssen aber auf jeden Fall ihre Identität per Personalausweis, Video-Ident oder Post-Ident nachweisen.

    Warum die Gesetzesänderung?
    Nach dem schrecklichen Terroranschlag in Brüssel am 22. März 2016, änderte Belgien ein Gesetz, dass das Kaufen von Prepaid-Handys erschwert. Der Grund: Wegwerfhandys waren bis dato kinderleicht zu bekommen. Nun zieht der deutsche Gesetzgeber nach und änderte die Bestimmungen zum Erwerb von Prepaid-Handy im Telekommunikationsgesetz (TKG). Durch die Neuregelung im Paragraf 111 des TKG soll verhindert werden, dass Kriminelle mit Hilfe von Prepaid-SIM-Karten unentdeckt kommunizieren können. „“Es kann nicht sein, dass sich jemand ein Smartphone kauft, sich bei einem Telekommunikationsanbieter anmeldet und dann gegen ihn ermittelt werden kann, während derjenige, der sich ein Prepaid-Handy in der Drogerie kauft, dazu beiträgt, dass gegen ihn nicht ermittelt werden kann.““, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maiziere über das neue Gesetz (via STERN).

    Prepaid-Handys ohne Zukunft?
    In Belgien sind Rückgange beim Verkauf von Wegwerfhandys zu verzeichnen, nachdem ein großer Discounter die Prepaid-Handys aus dem Sortiment nahm. Auch in Deutschland glauben Telekommunikationsanbieter, dass durch die Gesetzesänderung das Prepaid-Handy bald Geschichte sein wird. Laut ARAG Experten bleibt aber abzuwarten, wie sich der Markt der Prepaid-Handys entwickeln wird.

    Download des Texts:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit über 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von rund 1,8 Milliarden EUR.

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
    0211-963 2560
    0211-963 2025
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    redaktion neunundzwanzig
    Thomas Heidorn
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    http://www.ARAG.de

    Tags : ARAG, Prepaid-Handys, SIM
    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist seit Mitte 2015 als Redakteurin und Marketing Manager bei Business.today Network tätig. Zuvor machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

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