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    „Saubere Luft“ durch Diesel-Fahrverbote für Aachen: Verhandlung in der Klage der Deutsche Umwelthilfe gegen das Land NRW vor dem Verwaltungsgericht

    Susanne FröhlichSusanne Fröhlich
    Juni 6, 2018

    Berlin/Aachen (ots) – Verwaltungsgericht Aachen verhandelt am 8.6.2018 über die Klage der DUH für „Saubere Luft“ – Bundesverwaltungsgericht gibt dem Gesundheitsschutz Vorrang und erklärte sofortige Diesel-Fahrverbote zur Einhaltung der Stickstoffdioxidgrenzwerte in seiner Grundsatzentscheidung vom 27. Februar 2018 als rechtlich zulässig und erforderlich – DUH demonstriert ab 8 Uhr auf dem Aachener Marktplatz für „Saubere Luft“ mit großem Fotoobjekt

    Viele Aachener Bürgerinnen und Bürger sind einer rechtswidrig hohen und die Gesundheit gefährdenden Belastung mit dem Diesel-Abgasgift Stickstoffdioxid (NO2) ausgesetzt. Daher hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) im November 2015 Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen eingereicht, um die Einhaltung der geltenden Luftqualitätsgrenzwerte in der Stadt Aachen zu bewirken. Am Freitag, 8.6.2018, verhandelt das Verwaltungsgericht nun über die Fortschreibung des Luftreinhalteplans Aachen und über den Antrag der DUH auf Fahrverbote für schmutzige Diesel-Fahrzeuge.

    Im Vorfeld der Verhandlung wird die DUH ab 8.00 Uhr auf dem Aachener Marktplatz für „Saubere Luft“ demonstrieren. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch steht für Interviews zur Verfügung.

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    Die Verhandlung des Verwaltungsgerichts Aachen ist die erste nach der bahnbrechenden Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig vom 27. Februar 2018 zur Zulässigkeit von Diesel-Fahrverboten. Das Urteil des höchsten deutschen Verwaltungsgerichts bedeutet, dass die für den Luftreinhalteplan Aachen zuständige Bezirksregierung Köln Diesel-Fahrverbote als wirksame Maßnahme zur schnellstmöglichen Einhaltung des seit 2010 geltenden Luftqualitätsgrenzwertes für das Diesel-Abgasgift NO2 prüfen muss.

    Im Jahr 2017 wiesen unterschiedliche amtliche Messungen auf eine Überschreitung des geltenden Grenzwerts von 40 µg NO2/m³ hin: 46µg NO2/m³ an der Wilhelmstraße (Messstelle LANUV) sowie 57 µg/m³ am Adalbertsteinweg (Messung der Stadt Aachen). Diese Werte unterstreichen den dringenden Handlungsbedarf.

    Wir freuen uns über Ihr Kommen und bitten um Anmeldung an [email protected]

    Demonstration: Freitag, 8. Juni 2018, 8 Uhr – 9.00 Uhr, am Marktplatz Aachen (vor dem Rathaus der Stadt Aachen)

    Öffentliche Verhandlung: Freitag, 8. Juni 2018, 9.30 Uhr, Verwaltungsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen

    Teilnehmer:
    Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer

    Ann-Katrin Bohmüller, Persönliche Referentin ([email protected], 0151 17281752)

    Mehr Informationen:
    Klagen für Saubere Luft:
    https://www.duh.de/themen/luftqualitaet/recht-auf-saubere-luft/

    DUH-Messaktion Abgasalarm: https://www.duh.de/abgasalarm/

    Pressekontakt:

    Andrea Kuper, Ann-Kathrin Marggraf
    030 2400867-20, [email protected]
    www.duh.de , www.twitter.com/umwelthilfe,
    www.facebook.com/umwelthilfe

    Susanne Fröhlich

    Susanne Fröhlich

    Susanne ist seit Ende 2017 als Redakteurin bei Business.today Network tätig.

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