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    Weihnachtseinkäufe: Online sicher bezahlen

    Laura LangerLaura Langer
    Dezember 11, 2018

    ARAG Experten über die verschiedenen Zahlungsmethoden im Internet

    Weihnachtseinkäufe: Online sicher bezahlen

    Wer sich den vorweihnachtlichen Trubel in den Innenstädten ersparen möchte, kann Geschenke im Internet bestellen. Wer online einkauft, kann die Ware auf unterschiedliche Arten bezahlen: Musste bis vor einiger Zeit immer die Kreditkarte gezückt oder ein Überweisungsformular umständlich am Bildschirm ausgefüllt werden, können die Kunden mittlerweile zwischen verschiedenen bequemen Bezahlsystemen wählen. ARAG Experten erklären, worauf es dabei ankommt.

    Welche Bezahlmethode? Eine Frage der Sicherheit
    Die Gefahr, dass Geld beim Online-Einkauf spurlos verschwindet, ist bei den gängigen Verfahren ziemlich gering. So bieten Onlinebezahldienste wie PayPal, Postpay, Amazon Payments, Giropay, Sofortüberweisung oder das recht neue Paydirekt in der Regel einen Käuferschutz. Wenn der Händler nicht liefert, bekommen die Kunden mehr oder weniger automatisch ihr Geld zurück. Leider sind Online-Bezahldienste mittlerweile auch von Phishing-Attacken betroffen. Trotzdem haben sie einen kleinen Sicherheitsvorteil im Vergleich zu Überweisung oder Lastschrift – und vor allem gegenüber der Kreditkarte: Bankdaten wie z. B. die Kreditkartennummer werden einmalig bei der Anmeldung hinterlegt. Selbst der Online-Händler bekommt sie schon nicht mehr, wenn man über den Dienst kauft. Sensible Daten gehen danach gar nicht mehr durchs Netz und können dementsprechend auch nicht ausspioniert und missbraucht werden. Um den Bezahldienst nach der Anmeldung zu nutzen, benötigen die Kunden meist nur Login-Name und Passwort. Für deren Sicherheit ist der Kunde selbst zuständig. „1,2,3“ oder der Name des Erstgeborenen bieten keinerlei Sicherheit und verbieten sich von selbst. Leider gehen viele Nutzer mit Passwörtern für sensible Daten immer noch viel zu sorglos um. Einer der Marktführer – Paypal – bietet deshalb ein Verfahren mit einem Einmal-Passwort an. Ein sechsstelliger Zahlencode wird jeweils per SMS versandt und zusätzlich beim Einloggen angegeben. Dieses Verfahren mit der nur einmal gültigen TAN-Nummer hat praktisch den gleichen Sicherheitsstandard wie die klassische Online-Überweisung. Das Geld ist allerdings deutlich schneller beim Händler.

    Giropay und Sofortüberweisung
    Einige Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie die Postbank haben das System Giropay entwickelt. Das System leitet den Käufer beim Bezahlen direkt vom jeweiligen Shop in den geschützten Bereich seiner Bank. Voraussetzung ist allerdings, dass er Kunde einer der genannten Banken ist. Nach dem Einloggen erhält der Käufer eine bereits fertig ausgefüllte Überweisung im Browserfenster, die er nur noch mit der TAN bestätigen muss. Bei Beträgen unter 30 Euro muss sogar inzwischen keine TAN mehr eingegeben werden. Man spart sich das Ausfüllen eines Überweisungsformulars, besondere Gebühren fallen nicht an und das Verfahren bietet die gleichen Sicherheitsstandards wie das gewöhnliche Online-Banking. Leider richtet sich dieses Bezahlsystem nur an die Kunden bestimmter Banken. Mit Sofortüberweisung können hingegen die Online-Kunden jeder Bank bezahlen. Der Nachteil hierbei ist, dass die persönlichen Bankdaten PIN und TAN auf einer Seite eingegeben werden müssen und so unter Umständen wieder ausspioniert werden können.

    Datenschutz ade?
    Egal für welchen Bezahldienst man sich entscheidet: Ein Teil des Datenschutzes bleibt auf der Strecke! Bankdaten oder Kreditkartendaten werden die Onlinebezahldienste natürlich nicht weitergeben. Einige nehmen sich in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) allerdings das Recht heraus, Kundendaten auch mit Datenhändlern oder zum Beispiel mit Facebook auszutauschen. Es geht dabei hauptsächlich um die Auswertung des Benutzerverhaltens, so ARAG Experten. So können die Anbieter den Nutzern dann auf sie zugeschnittene Werbung vorsetzen. Wer das nicht möchte, sollte komplett anonym bezahlen. Auch das ist möglich; und zwar mit einer Art Prepaidkarte z. B. des Anbieters Paysafecard. Dabei zahlt der Kunde an der Tankstelle oder am Kiosk einen bestimmten Betrag ein und erhält dafür einen Coupon mit einer Nummer. Beim Online-Einkaufen trägt er die Nummer ein und der entsprechende Betrag wird vom Guthaben abgezogen.

    PayPal Käuferschutz – bezahlt wird trotzdem
    PayPal hat eine Zusatzfunktion, die Kunden vor Abzocke schützen soll. Wenn die per PayPal bezahlte Ware nicht ankommt, kann der Käufer sein Geld per Käuferschutz zurückerhalten. Laut Werbung funktioniert das auch, wenn die Ware zwar ankommt, aber nicht der Beschreibung entspricht. In einem solchen Fall hat der Bezahldienst aber nicht das letzte Wort, stellte der Bundesgerichtshof nun klar. Das bedeutet, der Verkäufer hat erneut einen Anspruch auf Bezahlung, wenn sein PayPal-Konto nach einem Antrag des Käufers auf Käuferschutz rückbelastet wird, erläutern ARAG Experten. PayPal lege nur einen vereinfachten Prüfungsmaßstab an, der eine sachgerechte Berücksichtigung der Interessen beider Vertragspartner (Käufer und Verkäufer) nicht sicherstelle. Beim gesetzlichen Mängelgewährleistungsrecht sei das anders, so der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil. PayPal will nach eigenen Angaben nun zunächst die ausführliche Urteilsbegründung abwarten und analysieren. Dann werde man entscheiden, ob die AGB geändert werden müssen (BGH, Az.: VIII ZR 83/16 und VIII ZR 213/16).

    Download des Textes:
    https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/internet-und-computer/

    Die ARAG ist das größte Familienunternehmen in der deutschen Assekuranz und versteht sich als vielseitiger Qualitätsversicherer. Neben ihrem Schwerpunkt im Rechtsschutzgeschäft bietet sie ihren Kunden in Deutschland auch attraktive, bedarfsorientierte Produkte und Services aus einer Hand in den Bereichen Komposit, Gesundheit und Vorsorge. Aktiv in insgesamt 17 Ländern – inklusive den USA und Kanada – nimmt die ARAG zudem über ihre internationalen Niederlassungen, Gesellschaften und Beteiligungen in vielen internationalen Märkten mit ihren Rechtsschutzversicherungen und Rechtsdienstleistungen eine führende Position ein. Mit mehr als 4.000 Mitarbeitern erwirtschaftet der Konzern ein Umsatz- und Beitragsvolumen von 1,6 Milliarden EUR.

    ARAG SE ARAG Platz 1 40472 Düsseldorf Aufsichtsratsvorsitzender Gerd Peskes Vorstand Dr. Dr. h. c. Paul-Otto Faßbender (Vors.)
    Dr. Renko Dirksen Dr. Matthias Maslaton Werner Nicoll Hanno Petersen Dr. Joerg Schwarze
    Sitz und Registergericht Düsseldorf HRB 66846 USt-ID-Nr.: DE 119 355 995

    Firmenkontakt
    ARAG SE
    Brigitta Mehring
    ARAG Platz 1
    40472 Düsseldorf
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    0221 92428-215
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    [email protected]
    http://www.ARAG.de

    Laura Langer

    Laura Langer

    Laura ist seit Mitte 2015 als Redakteurin und Marketing Manager bei Business.today Network tätig. Zuvor machte Sie Ihren Master-Abschluss in BWL mit Schwerpunkt Marketing.

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